1. Geltung

Lieferungen, Leistungen und Angebote von cardseven erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, es sei denn, cardseven hat ausdrücklich der Geltung von abweichenden Bedingungen zugestimmt.

  1. Preis und Abschluss

Unsere Preisangebote basieren auf unseren befindlichen Preislisten und in allen Fällen, die eine gesonderte Berechnung notwendig machen, auf den geltenden Tagespreisen und Tageskursen für Rohmaterialien und Arbeitsaufwand.

Alle von uns genannten Preise sind sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.  Sollten sich innerbetriebliche Abschlüsse oder andere für die Kalkulation relevanten Kostenstellen, sowie notwendige Kosten für die Leistungserstellung, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, etc. verändern, so ist cardseven berechtigt die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu reduzieren.

Erteilte Aufträge können innerhalb von 14 Tagen von uns abgelehnt werden. Aufträge, die in ihrer Formulierung von unserem Preisangebot in irgend einem Punkt abweichen oder erst zu einem Zeitpunkt erteilt werden, der 30 Tage nach Erhalt unseres Angebotes liegt, bedürfen zur Begründung ihrer Rechtsverbindlichkeit unserer ausdrücklichen Annahme.

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn cardseven eine schriftliche Auftragsbetätigung versendet hat.

Nachträgliche Änderungswünsche des Käufers oder seiner Beauftragten gegenüber den Abmachungen des Kaufvertrages werden nach branchenüblicher Kalkulation gesondert berechnet und bedürfen einer weiteren schriftlichen Auftragsbestätigung.

Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um verbindlich zu sein. cardseven ist grundsätzlich berechtigt, vor Ausführungen eines Auftrages ein firmenmäßig gezeichnetes Auftragsschreiben anzufordern.

Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von cardseven möglich. Ist cardseven mit dem Storno einverstanden, so hat cardseven das Recht einberaumt, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 20% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

  1. Erfüllungsort und Gefahrenübergang

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist die Geschäftsniederlassung von cardseven in 2483 Ebreichsdorf.

Nutzung und Gefahr gehen auf den Auftraggeber über, wenn der Liefergegenstand die Geschäftsniederlassung von cardseven verlassen hat oder eingelagert wird und zwar unabhängig von den für die Lieferung oder Leistung vereinbarten Zahlungskonditionen.

Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so kann cardseven die Ware ein Jahr nach Auftragserteilung als abgerufen betrachten und die vom Auftraggeber geschuldete Leistung verlangen, sofern dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde.

Sämtliche für die Erfüllung des Vertrages notwendigen Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil der Auftragsbestätigung von cardseven sind, sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu erbringen.

Wird vom Auftraggeber Material für die Erstellung des Auftrages beigestellt, ist frei Haus cardseven zu liefern. Eine darüber ausgestellte Eingangsbestätigung gilt nicht als Bestätigung der Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge und Art.

Übergeben Originale, Papiere oder sonstige Waren (Kundenkarten, Briefe, usw.) lagern bei cardseven ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers. cardseven ist von jeder Haftung für Beschädigung oder Verlust dieser Gegenstände befreit, es sei denn die Beschädigung oder der Verlust ist aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens von cardseven verschuldet.

  1. Zahlungsbedingungen

Außer gegenteiliger Vereinbarungen sind unsere Forderungen mit Erhalt der entsprechenden Faktura fällig. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zahlungen haben auf das angegebene Firmenkonto von cardseven zu erfolgen.

Im Falle eines Zahlungsverzuges, auch bei Teilzahlungen treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unser Firmenkonto als geleistet.

Ab dem Fälligkeitstag werden die gesetzlichen Verzugszinsen (§1333 ABGB) zuzüglich Mehrwertsteuer verrechnet. Außerdem kann auch der Ersatz anderer, vom Auftraggeber verschuldeter Schäden geltend gemacht werden, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender  außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen zurück zu halten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.

Bei neuen Verbindungen oder besonders gelagerten Fällen kann cardseven eine Vorauszahlung verlangen. Kleinsendungen bis € 50,00 kann cardseven ohne vorherige Vereinbarung per Nachnahme versenden. Die Zahlung mittels Wechsel wird nicht anerkannt.

Wird eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensangelegenheiten des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsschwierigkeiten, so steht cardseven das Recht zu, sofortige Zahlung sämtlicher von cardseven ausgestellter Rechnungen zu verlangen, auch wenn diese noch nicht fällig sind. Außerdem hat cardseven das Recht, die Weiterarbeiten an laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen.

  1. Verpackung und Lieferzeit

Im Preis ist nur eine einfache Umhüllung der Erzeugnisse enthalten. Wird vom Kunden eine besondere Verpackung oder Bündelung gewünscht, so wird diese zu Selbstkosten weiterverrechnet.

Zur Leistungsausführung ist cardseven erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen die zur Ausführung erforderlich sind, insbesondere allen technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen nachgekommen ist, sowie auch die vor Ausführung von Arbeiten bedungene Anzahlung erhalten hat.

Die Lieferfrist ist in die Auftragsbestätigung aufzunehmen. Sollte ein verbindlicher Termin  von cardseven zugestanden werden, bleibt cardseven das Recht, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu 7 Werktage zu überschreiten, auch wenn keine höhere Gewalt vorliegt. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die gesetzlichen Rechte geltend machen. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden. Soweit der Schaden auf einem groben Verschulden von cardseven beruht, ist er mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

  1. Lieferung

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Inbetriebnahmen oder Aufstellung. Auf Wunsch können diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht oder organisiert werden. Die Lieferung erfolgt ab Lieferbetrieb auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Mehr- oder Minderlieferungen bei Plastikkarten, Etiketten oder anderen Druckererzeugnissen sind bis zu 10% der Bestellmenge im branchenüblichen Bereich der Bestellmenge gestattet und werden anteilig zum vereinbarten Rechnungspreis verrechnet. Die Gewährleistung für die Gleichheit zwischen Vorlage (Original) und Fertigungsmenge wird ausgeschlossen. Geringe Abweichungen in Farbnuancen und Formaten berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Für Druck- und Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in den von ihm als druckreif bezeichneten Vorlagen übersehen hat, ist cardseven nicht haftbar. Telefonisch durchgegebene Texte oder Korrekturen werden von cardseven ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen, ist cardseven nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware gegen Gebühr bei cardseven einzulagern.

  1. Gewährleistung und Eigentumsrecht

cardseven verpflichtet sich, jeden aufgetretenen und die Funktionsfähigkeit wesentlich beeinträchtigenden Mangel am Leistungsgegenstand zu beheben, der zum Zeitpunkt der Lieferung bereits vorlag. Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen.

Der Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Auftraggeber den aufgetretenen Mangel unverzüglich (innerhalb von 7 Tagen) detailliert anzeigt und schriftlich meldet. Das defekte Produkt wird auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers mit einer genauen Fehlerbeschreibung original verpackt an cardseven retourniert. Mängel eines Teiles der Lieferung dürfen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Bei berechtigter Mängelrüge kann cardseven die mangelhafte Ware oder den mangelhaften Teil ersetzen oder nachbessern, oder eine aufgetretene Wertminderung ersetzen. Sofern nicht anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart, erlischt der Anspruch auf Gewährleistung nach einer Frist von 6 Monaten nach Rechnungslegung (Rechnungsdatum).

Wird eine Leistung aufgrund von Angaben oder sonstigen Spezifikationen des Auftraggebers erstellt, so erstreckt die Haftung nur auf die bedingungsgemäße Ausführung. Wird der Einbau oder die Implementierung bestimmter durch Dritthersteller erzeugten oder gelieferter Teile oder Software vereinbart, erstreckt sich die Gewährleistungsverpflichtung von cardseven lediglich auf die Abtretung aller gegen den Hersteller oder Lieferanten dieser Teile oder Software bestehenden Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche an den Auftraggeber. Jede darüber hinaus gehende Haftung von cardseven für Schadenersatz oder Gewährleistung ist ausgeschlossen.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und normale Abnutzung. cardseven haftet grundsätzlich nicht für unsachgemäße Verwendung unserer Produkte, Bedienfehler, Mängel durch Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien, vom Auftraggeber beigestellter Betriebsmaterialien oder Mängel die durch Anweisungen des Auftraggebers oder Dritter verursacht wurden. Ein Gewährleistungsanspruch erlischt sofort, wenn an dem Produkt Reparaturen durch den Auftraggeber oder Dritte durchgeführt wurden. Weiters entfällt die Gewährleistung, wenn Seriennummern, Typenbezeichnung, Herstellerbezeichnung oder ähnliche Kennzeichnungen entfernt oder unkenntlich gemacht wurden.

Bei Verkauf gebrauchter Gegenstände, sowie bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder Umbauten leistet cardseven keine Gewähr.

Die Haftung von cardseven bleibt in allen Fällen auf jene Schäden beschränkt, die am Leistungsgegenstand entstanden sind. Jeder darüber hinausgehende Schadenersatz, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Der Schadenersatz ist der Höhe nach mit dem Wert der vertraglichen Lieferung beschränkt.

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verschenken, verpfänden oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten, wie Name, Vorname, Adresse bzw. Firmenanschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse werden für Angebotslegung und Auftragsabwicklung automationsunterstützt bei cardseven OG gespeichert und geschützt – nach EU-Datenschutzgrundverordnung entsprechend protokolliert. cardseven und seine Mitarbeiter verpflichten sich die für einen Auftrag übergebenen personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen des Auftrages zu verwenden. Bei Auftragsverarbeitungen (Dienstleistungsaufträge) wird eine schriftliche Vereinbarung nach EU-Datenschutzgrundverordnung Art 28 DSGVO erstellt. Nach Beendigung der Dienstleistung (Abruf) werden je nach Vereinbarung die übermittelten Daten vernichtet oder spätestens nach 2 Jahren gelöscht. cardseven erklärt, dass alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Mitarbeiter zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet sind und diese Verschwiegenheitsverpflichtung auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden aus dem Unternehmen aufrecht bleibt. Die Daten werden für Werbezwecke nicht an Dritte weitergegeben.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadressen bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, auch wenn es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, die diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz von cardseven. Für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Vertragsverhältnisses und für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen unsererseits nach unserer Wahl unser Gerichtsstand (Handelsgericht Wr. Neustadt) oder der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers, für Klagen gegen cardseven ausschließlich unser allgemeiner Gerichtsstand zuständig.

 

Stand Mai 2018